Umzugskosten von der Steuer absetzen
Egal, ob Sie aus der Stadtwohnung in Ihr Traumhaus im Grünen ziehen oder Sie sich beruflich verändern und deshalb an einen anderen Ort wechseln müssen: ein Umzug kostet immer (viel) Geld! Die gute Nachricht ist aber: Sie können Umzugskosten von der Steuer absetzen. Die nicht ganz so gute: Bei einem privaten Umzug gilt das nur für einen kleinen Teil der entstandenen Umzugskosten.Umzugskosten absetzen bei einem Umzug aus beruflichen Gründen
Wenn ein Umzug beruflich bedingt ist, können Sie Ihre Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ein Umzug gilt als beruflich motiviert- wenn sich der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verringert,
- wenn eine Dienstwohnung angemietet wird,
- wenn eine doppelte Haushaltsführung beendet wird,
- bei Versetzung des Arbeitnehmers oder
- bei Berufseinstieg.
Welche Umzugskosten können abgesetzt werden?
- Reisekosten, die in Verbindung mit dem Umzug stehen (z. B. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die anfallen bei Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigung vor Ort)
- Transportkosten (für die Wohnungseinrichtung)
- Mietkosten (falls Sie eine Zeit lang doppelt Miete zahlen müssen)
- Maklergebühren
Umzugskosten sparen bei einem Umzug aus privaten Gründen
Auch bei einem privat bedingten Umzug können durchaus Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, sich alle Leistungen quittieren zu lassen, da Sie die Rechnungen bei der Steuererklärung an das Finanzamt schicken müssen, um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen - gleiches gilt natürlich auch für die Umzugskosten bei einem beruflich bedingten Umzug.Man unterscheidet zwischen den folgenden Umzugskosten, die abgesetzt werden können:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Dazu zählt der Transport der Wohnungseinrichtung durch ein Umzugsunternehmen und Schönheitsreparaturen an der Wohnung wie z. B. anfallende Malerarbeiten.
- Sonstige Kosten: Dazu gehören Ausgaben, die für das Ummelden von Personen und/oder Fahrzeugen entstehen.

