Hartz IV und Umzug - geht das?

Zunächst gilt: Auch als Empfänger von ALG II (Hartz IV) haben Sie das Recht, jederzeit umzuziehen. Die ARGE kann Ihnen einen Umzug nicht verwehren. Allerdings kann Sie eine Kostenerstattung verweigern, wenn aus Sicht des Amtes nicht die richtigen Gründe vorliegen.
Insofern ist es wichtig, dass Sie als Hartz-IV-Empfänger Ihren Umzug genau planen und die Auflagen der ARGE kennen, sodass Ihnen möglichst viele Umzugskosten erstattet werden.
Für einen günstigen und einfachen Umzug empfiehlt es sich außerdem, den Antrag auf Kostenübernahme so früh wie möglich zu stellen – die Mühlen der ARGE mahlen bekanntlich langsam!

Wann muss die ARGE den Umzug eines Hartz-IV-Empfängers zahlen?

Wird der Umzug von der ARGE selbst gefordert, z.B. weil die jetzige Wohnung des Hartz-IV-Empfängers zu groß ist, muss das Amt selbstverständlich auch die Kosten für den Umzug tragen.

Weitere Gründe sind: Für alle diese Umzugsgründe müssen Hartz-IV-Empfänger Belege anbringen, z.B. den neuen Arbeitsvertrag, Scheidungspapiere, Nachweise des neuen Vermieters über die Wohnungskosten oder ärztliche Atteste. Machen Sie sich von all diesen Belegen sowie vom Antrag eine Kopie, sodass nichts verloren geht!

Gründe, die das Amt für einen Umzug als Hartz-IV-Empfänger nicht akzeptiert, sind:

Welche Umzugskosten muss das Amt einem Empfänger von Hartz IV zahlen?

Als Antragsteller sind Sie dazu verpflichtet, die Umzugskosten so gering wie möglich zu halten. Meist wird von Hartz-IV-Beziehern ein selbst organisierter Umzug erwartet – wenn Sie das aufgrund von Alter oder Krankheit nachweisbar nicht leisten können, können Sie die Hilfe eines Umzugsunternehmens in Anspruch nehmen. Um dafür die Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie beim Amt drei Kostenvoranschläge vorlegen.

Angebote einfach abfragen: Ein kostenloser Onlineservice sendet Ihnen mehrere Angebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Region zu.

Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger selbständig umziehen, übernimmt die ARGE die Kosten für Zusätzlich zahlt die ARGE Hartz-IV-Empfängern je eine Pauschale für die Verpflegungskosten von Umzugshelfern sowie für vertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung. Letztere ist allerdings sehr niedrig – achten Sie also darauf, die Renovierung so günstig wie möglich zu halten.

Generell gilt: Bewahren Sie alle Belege gut auf, sprechen Sie, wenn möglich, immer direkt mit Ihrem Sachbearbeiter bei der ARGE und lassen Sie sich alle Genehmigungen schriftlich geben. Das ist zwar aufwändig, aber Sie haben somit immer einen gültigen Nachweis in der Hand, falls es zu Schwierigkeiten kommen sollte.

Tipp: Weitere Spartipps für den Umzug finden Sie auf der Seite Umzug-günstig.de.

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