Hartz IV und Umzug - geht das?
Zunächst gilt: Auch als Empfänger von ALG II (Hartz IV) haben Sie das Recht, jederzeit umzuziehen. Die ARGE kann Ihnen einen Umzug nicht verwehren. Allerdings kann Sie eine Kostenerstattung verweigern, wenn aus Sicht des Amtes nicht die richtigen Gründe vorliegen.Insofern ist es wichtig, dass Sie als Hartz-IV-Empfänger Ihren Umzug genau planen und die Auflagen der ARGE kennen, sodass Ihnen möglichst viele Umzugskosten erstattet werden.
Für einen günstigen und einfachen Umzug empfiehlt es sich außerdem, den Antrag auf Kostenübernahme so früh wie möglich zu stellen – die Mühlen der ARGE mahlen bekanntlich langsam!
Wann muss die ARGE den Umzug eines Hartz-IV-Empfängers zahlen?
Wird der Umzug von der ARGE selbst gefordert, z.B. weil die jetzige Wohnung des Hartz-IV-Empfängers zu groß ist, muss das Amt selbstverständlich auch die Kosten für den Umzug tragen.Weitere Gründe sind:
- Antritt einer neuen Arbeitsstelle, die einen Umzug nötig macht (mindestens 2,5 Stunden Fahrt von der alten Wohnung zur neuen Arbeit)
- Umzug ins Ausland aufgrund einer neuen Arbeitsstelle
- Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nach Trennung oder Scheidung
- Umzug in eine günstigere Wohnung
- Verlust der bisherigen Wohnung
- Familienzuwachs
- Gesundheitliche Gründe, die die Nutzung der alten Wohnung unmöglich machen
Gründe, die das Amt für einen Umzug als Hartz-IV-Empfänger nicht akzeptiert, sind:
- Umzug in eine andere Stadt oder ins Ausland, um die Aussicht auf eine Arbeitsstelle zu verbessern
- Umzug wegen Mängeln in der alten Wohnung – Tipp: Informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Mietminderung, oft ist ein Umzug dann gar nicht mehr nötig
- Auszug aus dem Elternhaus vor Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen
- Umzug zur Familienzusammenführung
Welche Umzugskosten muss das Amt einem Empfänger von Hartz IV zahlen?
Als Antragsteller sind Sie dazu verpflichtet, die Umzugskosten so gering wie möglich zu halten. Meist wird von Hartz-IV-Beziehern ein selbst organisierter Umzug erwartet – wenn Sie das aufgrund von Alter oder Krankheit nachweisbar nicht leisten können, können Sie die Hilfe eines Umzugsunternehmens in Anspruch nehmen. Um dafür die Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie beim Amt drei Kostenvoranschläge vorlegen.Angebote einfach abfragen: Ein kostenloser Onlineservice sendet Ihnen mehrere Angebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Region zu.
Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger selbständig umziehen, übernimmt die ARGE die Kosten für
- die Wohnungssuche,
- die Kaution für die neue Wohnung,
- den Umzugswagen (drei Kostenvoranschläge) und
- die Umzugskartons.
Generell gilt: Bewahren Sie alle Belege gut auf, sprechen Sie, wenn möglich, immer direkt mit Ihrem Sachbearbeiter bei der ARGE und lassen Sie sich alle Genehmigungen schriftlich geben. Das ist zwar aufwändig, aber Sie haben somit immer einen gültigen Nachweis in der Hand, falls es zu Schwierigkeiten kommen sollte.
Tipp: Weitere Spartipps für den Umzug finden Sie auf der Seite Umzug-günstig.de.

