Haftung der Umzugshelfer einfach erklärt
Kein Umzug macht sich von alleine – egal ob Sie Ihren Umzug mit privaten Helfern oder einem professionellen Umzugsunternehmen organisieren, es sind immer mehrere Menschen daran beteiligt. Was aber passiert, wenn einer dieser Helfer einen Schaden verursacht?Private Umzugshelfer haften nur beschränkt
Ob nun eine Kiste mit Geschirr herunterfällt oder der Fernseher zu Bruch geht – wenn das einem Umzugshelfer aus dem Freundeskreis passiert, haftet keine Versicherung. Unentgeltliche Freundschaftsdienste bedeuten ein so genanntes „Gefälligkeitsverhältnis“, das automatisch eine „stillschweigende Haftungsbeschränkung“ beinhaltet. Nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften solche Helfer.
Gewerbliche Umzugshelfer, die Sie für ihre Arbeit bezahlen, sind dagegen in der Regel für Schäden haftbar zu machen. Sprechen Sie dieses Thema aber unbedingt vorher an, damit Sie sichergehen können, dass die Helfer ausreichend versichert sind. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie mit Ihren Umzugshelfern auch einen formellen Vertrag abschließen.
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Über Umzugsunternehmen sind Helfer abgesichert
Umzugsunternehmen und ihre Helfer haften in der Regel bei Verlust und Beschädigung von Umzugsgut bis zu einer Summe von 620 Euro/m³. Diese Haftung gilt aber nicht in jedem Fall. Es gibt zwei wichtige Gruppen von Haftungsausschlüssen: Gefahren und Höhere Gewalt. Zu den Gefahren gehören:
- Der Transport sehr wertvoller Dinge wie Geld, Juwelen, Wertpapieren etc. – hier ist die Gefahr des Diebstahls erhöht.
- Durch Sie schlecht verpacktes und/oder gekennzeichnetes Umzugsgut.
- Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch Sie selbst – wenn Sie also schon ein Umzugsunternehmen beauftragen, sollten Sie (je nach Wert des Umzugsgutes) den kompletten Umzug den Profis überlassen.
- Verladen und Befördern von Umzugsgut, bei dem das Unternehmen vorab auf dessen Ungeeignetheit hingewiesen hat – zum Beispiel: Kein Klavier mit einem normalen Umzugswagen transportieren lassen.
- Befördern lebender Tiere und Pflanzen.
- Befördern und Verladen von bereits beschädigtem oder besonders zerbrechlichem Umzugsgut.
In jedem Fall sollten Sie vor dem Umzug mit Ihrem Ansprechpartner beim Umzugsunternehmen über die Haftungsfrage sprechen. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Schadensfalle nicht doch selbst haften müssen. Wenn Sie sich komplett absichern möchten, können Sie auch selbst zusätzliche Versicherungen abschließen – hier empfiehlt sich ein Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater. Im Zweifelsfalle gilt jedoch immer: Wertvolle und leicht zerbrechliches Umzugsgut lieber selbst transportieren! So können Sie sich sowohl aufwändige Verhandlungen mit den Versicherungen als auch Ärger mit den Umzugshelfern ersparen.

